Der Volkseigene Betrieb (VEB) war eine bestehende Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der DDR und bestand bis bis 30. Juni 1990.
Der Volkseigene Betrieb (VEB) war eine bestehende Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der DDR und bestand bis bis 30. Juni 1990.
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